Geschäftsordnung für das Jugendparlament Laer Holthausen
Zusammensetzung /Wahlberechtigte
- Das Jugendparlament besteht aus elf Abgeordneten.
- Die Wahlberechtigten befinden sich im Alter zwischen 11 und 20 Jahren.
- Die Kandidatinnen selbst sollen mindestens 11 Jahre und höchstens 20 Jahre alt sein, Stichtag ist der 30.06. des Wahljahres. Wahlberechtigte und Kandidatinnen müssen ihren Wohnsitz in der Gemeinde Laer haben.
Dauer der Amtszeit
Die Abgeordneten sind für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei Niederlegung des Amtes wird auf Grundlage des Wahlergebnisses nachgerückt.
Häufigkeit der Treffen
Das Jugendparlament trifft sich regelmäßig …. in der Dorfinfo (Pohlstraße 17b).
Handlungskompetenzen
- Innerhalb des Jugendparlaments sind nur die gewählten Abgeordneten stimmberechtigt.
- Ab sieben anwesenden Abgeordneten ist das Jugendparlament beschlussfähig.
- Für eine Mehrheit müssen mindestens fünf Abgeordnete stimmen.
Etat
…
Transparenz
- Es besteht eine Rechenschaftspflicht bezüglich der Etatmittel.
- Eine festgelegter Protokollant*in fertigt ein Protokoll an, das auf der Homepage des Jugendparlaments veröffentlicht wird.
Ausrichtung
Das Jugendparlament arbeitet überparteilich. Die Themenwahl ist frei.
Räumliche Anbindung
Das Jugendparlament hat seine „Heimat“ in der Dorfinfo. Daneben steht der Ratssaal in Abstimmung mit der Gemeinde zur Verfügung.
Mitwirkung in den politischen Gremien
Sitz im Ausschuss für Schule, Bildung und Sport
Begleitung
Hauptamtliche Begleitung durch die zuständige Mitarbeiterin in der Verwaltung der Gemeinde Laer und den Bürgermeister
